Friedrich-Ebert-Schule Offenbach

Informationen

Tagesablauf

Der Schulweg

Wichtig ist, dass Ihr Kind den Schulweg sicher kennt. Gehen Sie den Weg vor dem ersten Schultag öfters mit ihm, erklären Sie ihm die Verkehrszeichen und besondere Gefahrenpunkte. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste!

Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto in die Schule bringen oder abholen, beachten Sie bitte die Geschwindigkeitsbegrenzung und das absolute Halteverbot vor der Schule.

  • Ausreichende Parkmöglichkeiten gibt es am Neuen Friedhof,
  • eine Kurzparkzone (1h) befindet sich an der Mühlheimer Straße.
  • Die Parkplätze am Schulgebäude sind für Lehrkräfte reserviert.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind das Haus rechtzeitig verlässt und nicht aus Eile zur Unachtsamkeit verleitet wird. Machen Sie Ihrem Kind auch deutlich, dass es niemals mit fremden Leuten gehen oder sich im Auto mitnehmen lassen soll, auch wenn diese noch so freundlich sind.
Alle Gefahrenquellen können wir nicht beseitigen. Deshalb ist es auch wichtig, dass Sie Ihr Kind zur Selbstständigkeit erziehen. Ein selbstsicheres Kind, das Gefahren richtig einschätzen gelernt hat, ist weniger gefährdet als ein überbehütetes.

Die Klassenlehrerin / Der Klassenlehrer

Sie sind für Ihr Kind die ersten und wichtigsten Bezugspersonen in der Schule. Sie geben den größten Teil des Unterrichts, sind zuständig für die großen und kleinen Sorgen der Kinder. Sie führen die Klassengeschäfte und halten Kontakt mit den Eltern. Wenden Sie sich mit allen Fragen und Problemen, die die Klasse betreffen, an sie. Sie kennen die Situation am besten und werden als erste raten und helfen können.

 

Die Schulbücher

Alle Schulanfänger erhalten im Rahmen der Lernmittelfreiheit die Schulbücher unentgeltlich. Auch im 2. bis 4. Schuljahr werden den Kindern die Bücher gestellt. Sie bleiben aber im Besitz der Schule und müssen mehrere Jahre benutzt werden. Wir bitten Sie daher, die Bücher pfleglich zu behandeln. Bitte die Bücher einbinden und nichts hineinschreiben lassen!
Bei unsachgemäßer Benutzung müssen Bücher von Ihnen ersetzt werden!
Für weitere Arbeitsmaterialien müssen die Eltern einen Unkostenbeitrag entrichten.

Außerdem bitten wir Sie dafür zu sorgen, dass auch die übrigen Materialien Ihres Kindes immer vollständig sind.

Zeugnisse und Noten

In der Eingangsstufe gibt es Zeugnisse nur am Ende der E 2. Sie enthalten Mitteilungen über die Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes sowie Beurteilungen des Arbeits- und Sozialverhaltens. Zeugnisnoten in Zifferform werden ab dem zweiten Schuljahr erteilt.
Davon unabhängig können Sie sich nach Absprache bei den Lehrkräften über den Leistungsstand und das Arbeits- und Sozialverhalten Ihres Kindes informieren.

Schülerunfälle

In der Schule sowie auf dem direkten Schulweg ist Ihr Kind versichert. Das gilt für den regulären Unterricht und für sonstige schulische Veranstaltungen. Bitte melden Sie sich umgehend im Sekretariat, wenn wegen einer Verletzung im Schulbetrieb eine ärztliche Behandlung notwendig wurde.
Geben Sie uns bitte unbedingt eine Telefonnummer an, damit wir bei Unfall, Krankheit oder Unwohlsein jemanden aus der Familie oder aus dem Bekanntenkreis informieren können.
Die Kinder dürfen während des Unterrichtsvormittags das Schulgelände nicht verlassen.

Beispiel Entschuldigung:

Mein Kind konnte am (Tag, Datum) wegen (Krankheit, anderer Grund) nicht in die Schule kommen.
Bitte entschuldigen Sie das Fehlen.
(Datum, Unterschrift der Eltern)

Nachfolgend noch eine wichtige Information zum Thema Erkrankungen:

Infoblatt überstandene Erkrankungen

 

Krankmeldungen

Wenn ein Kind krank ist und nicht zur Schule kommen kann, ist dies bis spätestens 8:30 Uhr telefonisch unter 069/80652735 über das Sekretariat mitzuteilen. Für uns ist die zeitnahe Benachrichtigung wichtig, damit wir sichergehen können, dass Ihr Kind nicht auf dem Weg zur Schule „verlorengeht“.

Bei Kindern, die bis 8:45 Uhr nicht zum Unterricht erschienen sind, und über deren Aufenthaltsort bzw. Gesundheitszustand auch sonst nichts bekannt ist, ist die Schule verpflichtet, eine Klärung herbei zu führen.

Die schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes kann Ihr Kind mitbringen, wenn es wieder zur Schule kommt. In Ausnahmefällen behalten wir uns vor, ein ärztliches Attest für Ihr Kind anzufordern. 

Bei gewissen ansteckenden Krankheiten sind Sie nach dem Infektionsschutzgesetz gegenüber der Schule meldepflichtig.

Beurlaubungen

Sollten Sie aus wichtigen Gründen Ihr Kind während der Schulzeit beurlauben lassen müssen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag an die Schule. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Sekretariat oder hier als Download.

Mitteilungsheft

Ihr Kind benötigt zu Schulbeginn ein Mitteilungsheft. Dieses Heft dient einem ständigen Informationsaustausch zwischen Elternhaus und Schule. Daher ist es wichtig, dass Sie täglich in das Heft schauen und dafür sorgen, dass Ihr Kind es jeden Tag bei sich führt.

Datenschutz

Nachfolgend erhalten Sie die Informationen zum Datenschutz: